Dienstag

Auf dem Weg zum Europäischen Bürgerbegehren- Volksbegehren in der EU


Das mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerbegehren ist das erste formelle Instrument für direkte Bürgerbeteiligung in der EU. Eine Million Unterschriften sind notwendig, um die EU-Kommission aufzufordern, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Doch bevor es dazu kommt, muss die EU die Bestimmungen des Lissabon-Vertrags konkretisieren und die Spielregeln für solche Bürgerbegehren festlegen.

„Das Bürgerbegehren hat einen immensen symbolischen Wert", meint der italienische Europa-Abgeordnete Carlo Casini (Europäische Volkspartei). Casini ist im Europäischen Parlament Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Fragen. Das Bürgerbegehren sei ein Beleg für die „Existenz eines europäischen Volkes, das mehr ist als die Summe der Bürger der Nationalstaaten", so Casini.

Damit das EU-weite Bürgerbegehren Wirklichkeit werden kann, muss die EU noch die im Lissabonner Vertrag nicht enthaltenen Regeln im Detail definieren.

Wie viele Mitgliedsstaaten?

Der Vertrag von Lissabon spricht zum Beispiel von einer „erheblichen Anzahl“ von Mitgliedsstaaten, aus denen die Unterschriften kommen müssen. Aber was bedeutet das konkret?

Das Europäische Parlament hatte sich im Mai vergangenen Jahres dafür ausgesprochen, die Messlatte bei einem Viertel aller Mitgliedsstaaten anzulegen. Die EU-Kommission hatte in ihrem Grünbuch zum Thema ein Drittel der Staaten (also derzeit 9 Länder) als Minimum zu Diskussion gestellt.

Digitale Unterschriften?

Mehrere Verbände und Vereine haben sich für die Zulassung von digitalen Unterschriften ausgesprochen. Die Antwort der Kommission war bis jetzt eher zurückhaltend. Sie argumentiert, dass man dann auch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen einrichten müsse.

Die Verifizierung der Unterschriften auf nationaler Ebene und die Frage, ob man die rechtliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren vor dem Sammeln der Unterschriften prüfen sollte, sind weitere Themen, die noch diskutiert werden.

„Nicht nur die Hürde definieren“, sondern auch die Konsequenzen für die EU

Am Mittwoch (24. März) debattierten die Europa-Abgeordneten den Stand der Dinge. Am 31. März will die Kommission einen Verordnungsvorschlag vorlegen, über den dann Parlament und Ministerrat gemeinsam entscheiden werden.

Im Parlamentsplenum forderte der Grünen-Abgeordnete Gerald Häfner, dass die Verordnung am Ende „nicht nur Hürden und Bestimmungen enthält, die die Bürger zu beachten haben, sondern auch Bestimmungen enthält, wie die Kommission eine zustande gekommene Volksinitiative seriös bearbeitet. Denn es wäre außerordentlich frustrierend, wenn eine Million Bürger eine solche Initiative unterzeichnet hätten und am Schluss das Ganze sang- und klanglos im Papierkorb verschwände.“

Der spanische EU-Abgeordnete Ramón Jáuregui Atondo sprach sich im Namen der sozialdemokratischen Fraktion dafür aus die Hürde für die Beteiligung an einem Bürgerbegehren nicht zu hoch zu hängen: „Lasst uns den Zugang zu dieser Bürgerinitiative einfach machen, aber auch glasklar. Und lasst uns die Bürger nicht frustrieren“.

Quelle europa.eu



Facebook www.facebook.com/euaustritt EU-Austritt EUaustritt

JETZT "Forderung an die Bundesregierung" unterzeichnen auf: wetog.com