Montag

700 EU-Beamten in der Generaldirektion "Kommunikation" - als Vergleich ein Einblick in unsere Seitenstatistik

Damit das EU-Parlament auch in Zeiten atomarer Katastrophen und stürmischen Lobbying-Skandalen schön strahlt, werden über 700 EU-Beamte in der Generaldirektion “Kommunikation” beschäftigt. Jährlichen stehen alleine dieser Parlaments-Abteilung beinahe 80 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits im Zuge des EU-Wahlkampfs 2009 wurden 5,7 Millionen Euro in Wahlwerbung investiert. Die Wahlbeteiligung fiel trotzdem auf 43,2 Prozent. Ein erschreckendes Ergebnis, das die Unzufriedenheit der Bürger über die inhaltliche EU-Politik spiegelt. Die oftmals von Politikern gebrauchte Standardausrede über schlechte Kommunikationspolitik greift nicht mehr. Sinnvolle Einsparungen sind möglich. Zum Beispiel bei EuroparlTV.

Der gut gemeinte, jedoch schlecht ausgeführte Schönwetterkanal des EU-Parlaments, startete seinen Sendebetrieb am 17. September 2008. Anfänglich wollte man sich mit nationalen Politsendern wie BBC Parliament oder Phönix messen. Damit ist man allerdings völlig gescheitert. Im Jahr 2010 hatte EuroparlTV durchschnittlich 21.240 Unique Visitors pro Monat, gerade einmal 0,004 Prozent der potentiellen Zuseher. Besonders pikant: Die EU hatte selbst zuletzt von angeblichen 15,6 Millionen Zusehern gesprochen. Dabei kostet der EU-Schönwettersender den Steuerzahlern neun Millionen Euro im Jahr, oder umgerechnet mehr als 35 Euro monatlich für jeden einzelnen Besucher.

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Freitag

Immerwährende Neutralität? Ist das so wie Strache und Faymann uns das beteuern?

Manche Politiker in Österreich trauen sich noch das Wort "Neutralität" in den Mund zu nehmen. Und dazu noch nach "Schweizer Vorbild". Wenn dem so wäre, dann wäre das doch schön. Doch wenn es zum Ernstfall kommt, werden wir ÖsterreicherInnen genau so mit an die Front müssen und das im Namen der Union. In der Verfassungsklage von Prof. Schachtschneider steht genau warum wir nur "Schein-neutral" sind. Es ist normalerweise die Pflicht des Verfassungsgerichtshof eine Volksabstimmung einzuleiten, da lt. "Art. 44 Absatz 3" in unsere Bundesverfassung massiv eingegriffen wurde!

Unsere politischen Parteien und ihre Vertreter sind wie eh und jeh darauf bedacht uns weiter am schmäh zu führen um ihren Vorteil zu stärken und weiter auszubauen. Seit euch bewusst das wir permanent von unseren Volksvertretern hinters Licht geführt werden. Alle gemeinsam stecken sie unter einer Decke und nur zum Zweck der Polarisierung spielen sie das Spiel der politischen Farben! Unterschiedlicher können Meinungen nicht mehr sein um zu Polarisieren. Die Parteien werden sich öffentlich NIE einig sein, doch hinter verschlossenen Türen fressen sie alle aus dem gleichen Trog - den wir mit Steuergelder füllen.

Vielleicht ist es nur ein kleiner Schritt, doch ist es wie mit jeder Reise; Egal wie lange eine Reise sein mag, sie beginnt mit dem ersten Schritt!

Lasst uns gemeinsam die Reise antreten und die "Forderung an die Bundesregierung" unterzeichnen auf wetog.com | "we together change the world"



Hier ein Auszug der Verfassungsklage von Prof. Dr. jus. K. Albrecht Schachtschneider:
Die ganze Klageschrift gibt es hier zum Download: 3. Verfassungsklage hier downloaden


Die immerwährende Neutralität Österreichs, ausweislich des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 ein Baugesetz der österreichischen Verfassung, der auch in Art. 9a B-VG die umfassende Landesverteidigung Österreichs bestimmt, die nämlich "insbesondere zu Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität" dienen soll, stellt die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union seit dem Beitritt in Frage. Die reiche Diskussion dieses Problems hat bisher nicht zu dessen Lösung geführt.
Ein derart weitreichender und tief gehender Staatenverbund, wie der der Europäischen Union (ein echter Bundesstaat) und (bislang) der Europäischen Gemeinschaft läßt es nicht zu, die Neutralitätsfrage auf sogenannte Kernelemente zu reduzieren, nämlich auf die Teilnahme an Kriegen, Bündnis- und Stützpunktlosigkeit zu reduzieren.

Das widerspricht bereits dem ersten Absatz des Artikel 1 des Neutralitätsgesetzes, wonach Österreich die immerwährende Neutralität "mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen" wird. Die in Absatz 2 dieses Artikel genannten, wenn man so will, Kernelemente der Neutralität, sind lediglich besonders schwerwiegende Neutralitätsverstöße. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die schon durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auf Kriege ausgerichtet ist, ist sicher keine Maßnahme, welche die Neutralität aufrecht zu erhalten und zu verteidigen geeignet ist, schon gar nicht, seit der Vertrag von Amsterdam die sogenannten PetersbergAufgaben in Art. 17 Abs. 2 verankert hat, nämlich "humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen". Kampfeinsätze bei Krisenbewältigung können nicht anders als Frieden schaffende Maßnahmen Militärmaßnahmen sein, die nicht der Verteidigung dienen und jedenfalls völkerrechtswidrig sind, wenn sie nicht durch die Vereinten Nationen gemäß deren Charta legalisiert sind.

Der Einschränkung des Neutralitätsprinzips auf eine militärische Kernneutralität widerspricht Art. 9 a Abs. 2 B-VG selbst; denn dort heißt es: "Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung". Richtig sieht die Bundesverfassung die Notwendigkeit, alle Kräfte für die Verteidigung des Landes einzusetzen. Demgemäß sind die geistigen, die zivilen und vor allem die wirtschaftlichen Möglichkeiten eines Landes Teil des Neutralitätsprinzips. Vor allem wirtschaftlich ist Österreich gänzlich in die Europäische Union integriert.

Der Vertrag von Lissabon entwickelt die Sicherheits- und Verteidigungsunion deutlich weiter. Zum einen schafft dieser Vertrag, wie im 2. Teil A und zu IV dargelegt, einen Bundesstaat, in den Österreich eingegliedert ist. Dieser Bundesstaat beendet die immerwährende Neutralität Österreichs und ist damit eine Gesamtverfassungsänderung im Sinne des Art. 44 Abs. 3 B-VG und zudem eine Verletzung der unabänderlichen Strukturprinzipien der Verfassung Österreichs. Die auf eine immer engere Vereinigung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Mitgliedstaaten ausgerichtete Regelung des Art. 28a (42) EUV läßt eine eigenständige Landesverteidigung, wie sie Österreich in Art. 9 a B-VG vorsieht, schlechterdings nicht mehr zu.

Die Verteidigung, die ausweislich Art. 28a (42) Abs. 2 UAbs. 1 S. 2 "zu einer gemeinsamen Verteidigung" führen soll, sobald der Europäische Rat diese einstimmig beschlossen hat, schließt Österreich nicht aus. Auch Österreich verpflichtet sich durch den Vertrag nach Art. 28a (42) Abs. 3 UAbs. 2 S. 1 EUV, "seine militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern". Diese Verpflichtung wird in Art. 28d (45) EUV, der die Aufgaben der Europäischen Verteidigungsagentur zum Gegenstand hat, näher geregelt. Das ist eine Aufrüstungsverpflichtung im (vermeintlichen) Interesse aller Mitgliedstaaten, die zur gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik genutzt werden soll.

Art. 17 Abs. 1 UAbs. 2 EUV geltender Fassung läßt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union "den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten" insgesamt unberührt. Diese Regelung nimmt Rücksicht auf die zur Neutralität verpflichteten Mitgliedstaaten, auch Österreich. Das mag der Neutralitätspflicht genügt haben, wenn man diese auf einen Kernbereich reduziert. Die entsprechende Formulierung findet sich jetzt aber nur noch in Absatz 7 S. 2 des Art. 28a (42) EUV und betrifft darum nach der Stellung der Regelung im Text ausschließlich die Bündnispflicht im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates. Abgesehen davon, daß die Europäische Union durch den Vertrag von Lissabon endgültig zum Bundesstaat wird, so daß die sicherheits- und verteidigungspolitische Differenzierung der Mitgliedstaaten fragwürdig ist, bleiben alle anderen Verpflichtungen aus der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auch für die neutralen Staaten, also auch für Österreich, verbindlich.

Österreich wird durch diesen Vertrag weitestgehend in die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union integriert und beendet damit (endgültig) die immerwährende Neutralität und damit einen Grundbaustein seiner Verfassung. Wenn der Schritt überhaupt rechtens ist, bedarf er allemal einer Zustimmung des gesamten Bundesvolkes. So verpflichtet sich Österreich durch Art. 28b (43) Abs. 1 EUV auch zu "humanitären Aufgaben und Rettungseinsätzen, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten". Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann mit diesen Missionen "zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet". Die Terrorismusbekämpfung gestaltet sich gegebenenfalls zu Angriffskriegen, wie die gegenwärtige Lage in verschiedenen Teilen der Welt erweist.

Durch Art. 23 f. B-VG hat Österreich die Neutralität bereits weitgehend eigeschränkt und die Beschlüsse des Europäischen Rates zur gemeinsamen Verteidigung der Europäischen Union und zu einer Integration der Westeuropäischen Union der Beschlussfassung des Nationalrates und des Bundesrates überantwortet.


Absatz 4 des Art. 23 f. B-VG ermöglicht sogar die Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen zu friedenserhaltenden Maßnahmen und Kampfeinsätzen bei der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen. Die sicherheits- und verteidigungspolitischen Verpflichtungen, die der Vertrag von Lissabon einführt, gehen über diese bereits zu Lasten der immerwährenden Neutralität in der Bundesverfassung verankerten militärischen Integration Österreichs in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik deutlich hinaus, insbesondere die Verpflichtung zur Aufrüstung und die Verpflichtung, den Terrorismus in aller Welt zu bekämpfen, was Angriffskriege im völkerrechtlichen Sinne einschließt.
(Prof. Dr. jus. K. Albrecht Schachtschneider- Verfassungsbeschwerde S 364)

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Mittwoch

Irland benötigt weitere 75 Milliarden an Hilfe

Die Aufstände in Ägypten haben die Berichterstattung über was mit den PIIGS-Ländern los ist in den Hintergrund gedrängt. Deshalb hört man wenig über die katastrophale Lage in der sich diese Länder immer mehr befinden. So sieht es in Irland überhaupt nicht gut aus. Die unter staatlicher Kontrolle stehende Anglo Irish Bank hat am Dienstag verkündet, sie wird einen Verlust von 17,6 Milliarden Euro für 2010 einfahren. Für das kleine Land ist das im Vergleich so, wie wenn eine deutsche Landesbank einen Verlust von 300 Milliarden hätte. Sagenhaft!

Dabei hat der irische Staat die Bank bereits 2009 mit einem “bail out” retten müssen und sie übernommen. Damals verzeichnete sie schon einen Verlust von 12,7 Milliarden Euro, verursacht durch einen Einbruch im weltweiten Immobilienmarkt, was zu Milliarden an faulen Krediten führte, die abgeschrieben werden mussten. Bisher hat die Bank 29,3 Milliarden an staatlicher Hilfe bekommen. Jetzt wird wohl noch mehr notwendig sein. Ein unglaubliche Zahl, die das Land nicht mehr verkraften kann.

Die irische Regierung musste bereits einem Rettungsschirm von 67,5 Milliarden Euro der EU und des IWF vergangenes Jahr zustimmen, um den Finanzsektor und die Staatsfinanzen am Leben zu erhalten.

Wegen der katastrophalen Finanzsituation des Landes hat die Ratingagentur Standard & Poor's letzte Woche die Kreditwürdigkeit wieder herabgesetzt. Auch die S&P hat dies für vier irische Banken getan, einschliesslich Anglo Irish. Damit werden die Zinsen und damit die Kreditkosten für Irland auf den internationalen Märkten noch höher auf über 9 Prozent steigen. Das ist unbezahlbar.

Wenn das schon nicht genug ist, hat der ehemalige irische Finanzminister und jetziger Vorsitzender der Anglo Irish Bank, Alan Duke, noch eine Hiobsbotschaft verkündet. Anlässlich eines Seminar in Cork am Dienstagabend sagte er über die National Asset Management Agency (NAMA), die staatliche Institution, die als „bad bank“ eingerichtet wurde:

Sie benötigt eine zusätzliche Finanzierung in der Höhe von 75 Milliarden Euro für bis zu 10 Jahre auf Basis der Amortisierung. So eine Finanzierung können die Märkte nicht liefern und muss von anderen Kanälen kommen.

Wenn Duke recht hat, dann würde das für Irland eine deutliche Verschlimmerung der dramatischen wirtschaftlichen Lage bedeuten. Die Bevölkerung leidet jetzt schon sehr stark unter den Sparmassnahmen und versteht nicht, warum sie die Zeche für die Katastrophe zahlen soll, welche die Bankster und Politiker angerichtet haben. Die Wut gegenüber dem Establishment kocht über.

Unter dem Druck der Öffentlichkeit hat die irische Regierung vergangene Woche Neuwahlen für den 25. Februar ausgerufen. Der Premierminister Brian Cowen verkündete seinen Rücktritt als Vorsitzender der regierenden Fianna Fail Partei, der eine Niederlage vorhergesagt wird. Laut neuesten Umfragen wird die bisherige Opposition der Fine Gael Partei die neue Regierung bilden.

Dann kann passieren was viele als unausweichlich halten, der "hair cut" auf alle Schulden und sogar ein Ausstieg aus dem Euro. Island könnte ein Vorbild sein, denn denen geht es nach der 50% Abwertung ihrer Währung wieder besser.

Das irische Finanzministerium hat die Aussage von Duke scharf zurückgewiesen. Allerdings haben die Vertreter der Regierung in der Vergangenheit schon zu oft die Lage beschönigt, als dass man ihnen noch glauben würde.

Wenn die EU-Staaten und die EZB nicht nochmals eine Rettung für Irland beschliessen, dann ist der Staatsbankrott unausweichlich und Deutschland zahlt wieder den Hauptteil. Die Vertrauenskrise in der Währungsunion geht weiter, die Probleme werden einfach nicht gelöst, sondern nur die Löcher gestopft. Dabei türmt sich der Schuldenberg immer mehr auf.

Wie lange wollen die EU-Politiker und speziell die deutsche Bundesregierung, egal was es kostet, das Euro-Schiff über Wasser halten? Nach Irland ist da Portugal, Spanien, Italien und Griechenland. Das dicke Ende kommt ja dort noch und geht in die Billionen. Für mich ist klar, der Euro ist entweder Geschichte oder es wird überall Aufstände geben. So schliesst sich der Kreis zu Ägypten.

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Dienstag

Die Ausgaben der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik - 287 Millionen Euro


Über 287 Millionen Euro betrugen die Ausgaben der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Jahr 2010!


Darunter findet sich unter anderem:
  • Ausgaben für "Police Missions" zum Beispiel in Afghanistan von 54 Millionen Euro
  • Ausgaben für "European Union Special Repräsentatives" zum Beispiel für die Georgien Krise mit 500.000 Euro 
  • Ausgaben für "Conflict resolution and other stabilisation measures", wo 17,5 Millionen in den IRAQ flossen und in den Kosovo weitere 19 Millionen.

 Nachfolgend findet ihr einen Link mit einer PDF, wo ihr die genauen Auflistungen findet; welches Land, welches Projekt und wieviel wurde genau Ausgegeben. Schaut euch die PDF an, um euch selber ein Bild davon zu machen wohin welche Gelder fliessen.

Detailauflistung Ausgaben 2010 - PDF

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Mittwoch

Viele Löcher im hochgelobten Euro-Rettungsschirm?

Der Euro-Rettungsschirm hat die unfassbare Summe von 750 Milliarden! Die Summe die tatsächlich zur Verfügung steht ist  um einiges geringer. So kommt es das der Markt ihn weniger ernst nimmt als prophezeit. Die EU-Finanzminister streiten nun in Brüssel über Konstruktionsfehler und deren Konsequenzen!

Erst gerade ins Leben gerufen und schon wird vom Umbau der gigantischsten Geldspritze der Welt gesprochen. Die französische Finanzministerin Christen Lagarde ist der Meinung: "Wir müssen ihn flexibler machen. Er muss stark anpassungsfähig sein" Auch die Europäische Zentralbank (EZB) Sowie die EU-Kommission wollen eine Ausbesserung des Schirmes.

Tja diese Ausbesserung werden dann auf ein neues die Nettozahler der EU-Mitgliedsstaaten. berappen und indirekt der Steuerzahler. Die Schuldenkrise betrifft alle, ganz besonders Deutschland. Die Kanzlerin Merkel wartet schon mit einer tollen Idee auf: "Ganz Europa soll erst mit 67 in Rente gehen!"

Wir sind schon gespannt was die nächste Beruhigungspille  sein wird, was die Kanzlerinn dem Steuerzahler vorsetzt, die letzte jedenfalls, wo Angela versprochen hat einen Finanztransaktionssteuer einzuführen, um das Volk gutmütig zu stimmen wegen der Griechenlandhilfe, ist natürlich Immer noch nicht in die Tat umgesetzt. Die leeren Versprechungen das die Banken bluten müssen, sind eine totale verasche des Steuerzahlers.

Es kann doch nicht sein, dass wir alles bezahlen sollen und die Problemländer weitermachen wie bisher!

Zudem ist es eine Zumutung das die Banken unser Geld verspekulierten und nun wieder Milliardengewinne einfahren. Sie tragen aber nicht, wie zuvor versprochen, die Verantwortung für die entstandenen Schäden. Für diese Schäden wird der einzelne rechtschaffende Steuerzahler zur Kasse gebeten! Und das ganz ohne wenn und aber. Die Frage stellt sich: "Wie lange lassen sich das die Menschen noch gefallen!?"

Quelle:  fdt.de

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Montag

Eurogendfor mit EU- Besetzungsrecht - Nationalstaaten machtlos?

Von wegen Geheimarmee oder geheime ­Polizeieinsatzgruppen. Es gibt sie schon lange in der EU, nur wissen das die wenigsten. Die EU-Polizeitruppe gibt es längst – und sie hat weitreichende Befugnisse! Derzeit ist es eine schon 3000 Mann (!) starke europäische «Sondereingreiftruppe» unter dem zungenbrechenden Kürzel «Eurogendfor» (European Gendarmerie Force/Europäische Polizeitruppe). Das Kommando befindet sich im italienischen Vicenza, fernab von der EU-Zentrale! Ins Leben gerufen wurde die Truppe auf Initiative der früheren französischen Verteidigungsministerin Alliot-Marie, damit ausufernde Unruhen, wie sie in den französischen Städten immer wieder ausbrechen, künftig leichter unterdrückt werden können.

Der grosse Haken bei der Sache: Eurogendfor wird künftig europaweit nationales Recht und die nationale Souveränität der EU-Mitgliedstaaten aushebeln! Über den Einsatz in einem Mitgliedsland der EU entscheidet ein «Kriegsrat», der sich aus den Verteidigungs- und Sicherheitsministerien der an Eurogendfor beteiligten EU-Länder und des betroffenen Staates zusammensetzt – so ist es in der «Gründungsurkunde» der neuen EU-Polizeitruppe, dem Vertrag von Velsen (NL), klar und deutlich geregelt.

Für Beobachter ist das klares EU-Besetzungsrecht. Denn wenn ein Einsatz in einem «befreundeten» EU-Staat erst einmal beschlossen ist, sind alle Gebäude und Gebiete, die von Eurogendfor-Einheiten in Beschlag genommen werden, immun und auch für Behörden des betroffenen Landes nicht mehr zugänglich. Faktisch herrscht damit EU-Besetzungsrecht. Aber es kommt noch schlimmer: Eurogendfor verfügt im Einzelfall nicht nur über polizeiliche, sondern auch über geheimdienstliche Kompetenzen und soll Ruhe und Ordnung im betroffenen Einsatzgebiet in enger Zusammenarbeit mit dem Militär (!) wiederherstellen. Im Bedarfsfall soll die Truppe alle erforderlichen Befugnisse und Mittel zur Verfügung haben, die nötig sind, um das jeweilige Mandat ausüben zu können.

Die europäischen Regierungen sind dank Eurogendfor fein raus. Sie können im Fall sozialer Unruhen oder anhaltender Grossdemonstrationen künftig auf die eigene Bevölkerung schiessen lassen, ganze Gebiete unter militärische Quarantäne stellen und Rädelsführer aus dem Verkehr ziehen, ohne dazu eigenes Militär oder eigene Polizeikräfte heranziehen zu müssen, die sich möglicherweise mit den Demonstranten solidarisieren könnten. Eurogendfor wiederum kann dank seiner zivil-militärischen Ausnahmebefugnisse von niemandem belangt werden.

Möglich macht eine solch unglaubliche Konstellation übrigens erst der Vertrag von Lissabon, der nichts anderes als die umstrittene «EU-Verfassung» unter einem neuen Titel darstellt. Dank dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben deutsche Politiker, die das fragwürdige Vertragswerk im Bundestag nahezu einstimmig durchgewinkt haben, künftig ein Anhörungsrecht. Ein deutscher Politiker ernüchtert im privaten Gespräch: «Bei Eurogendfor wird man sich darüber herzlich amüsieren, wenn zum Beispiel über bundesdeutsche Bürgerunruhezentren wie Bottrop oder Neukölln in nicht allzu ferner Zeit der Ausnahmezustand verhängt werden würde.

Quelle: Vertraulicher Schweizer Brief

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Freitag

EU Kalender 2011 OHNE christliche Feiertage - Auflage: 3,25 Millionen Stück

Wie einige von euch vielleicht schon mitbekommen haben, hat die EU-Kommission 3,25 Millionen Kalender drucken lassen ohne die christlichen Feiertage darin zu vermerken. Der Kalender verzeichnet  die wichtigsten jüdischen, muslimischen und hinduistischen Feiertage, doch die christlichen, wie Weihnachten, Ostern und sämtliche anderen Feiertage wurden in dem EU-Schülerkalender  schlichtweg "vergessen".

Die EU-Bischofskommission COMECE empfahl der EU-Kommission verärgert, dann eben am 25. Dezember zu arbeiten, wenn dies kein Feiertag sei.

Am 25. Dezember 2011 findet man an Stelle eines Hinweises über den ersten Weihnachtsfeiertag bloß das lieblose Zitat: „Ein wahrer Freund ist jemand, der den Wert Ihrer angelegten Aktien mit Freude verdoppelt.“

„Das Gegenlesen des Kalenders geschah offensichtlich nicht so sorgfältig wie nötig“, räumte derselbe Sprecher ein. „Das wird bei der nächsten Ausgabe besser gemacht.“ so ein Sprecher der EU- Kommission.

Sinn des Kalenders sei es, jungem Menschen über die Tätigkeiten der EU in einer Reihe von Bereichen zu informieren, sagte ein EU-Kommissionssprecher.  5 Millionen Euro kosten die Kalender.

Der Kommissar John Dalli verspricht eine Untersuchung, warum in einem EU-Schülerkalender auf alle christlichen Feiertage vergessen wurde. Wir fragen uns; Für was eien Untersuchung, die Kommission und ihre Vertreter sollen die Verantwortung tragen und den "Ausrutscher" aus privaten Taschen zahlen.

Weiteres könnte es sich hier um einen Verstoss gegen die Grundrechte handeln. Artikel 22, Charta der Grundrechte der Europäischen Kommission.  Link zum Text

Quelle: unzensiert.at /welt.de

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